Gesetze / Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr
BOKraft§ 10 Mitführen von Vorschriften und Fahrplänen
Stand: 10.06.2019
Die geltenden Vorschriften über die Beförderungsentgelte, Beförderungsbedingungen und Fahrpläne sind mitzuführen. Den Fahrgästen ist auf Verlangen Einsicht zu gewähren.